Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dorothee Scheid, nachfolgend Auftragnehmer genannt, gelten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist und haben Vorrang vor eventuellen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Durch Erteilung des Auftrags werden sie für beide Seiten verbindlich.
§2 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle Entwürfe, Werbetexte sowie fotografische Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte urheberrechtlich geschützt. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der vom Auftragnehmer erstellten Werke bedarf jeweils der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Ein Abdruck in Zeitungen, Zeitschriften oder in anderen, auch digitalen Medien darf nur mit Nennung des Urhebers erfolgen. Bei unterlassenem, unvoll-ständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100% des Nutzungshonorars zu bezahlen. Durch diese Zahlung werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. „COPYRIGHT“ Aufdrucke auf unseren Werken dürfen in keinem Fall entfernt werden.
2. Sämtliche urheberrechtlich geschützten Rechte verbleiben bei Dorothee Scheid. Die Einräumung von erweiterten Nutzungsrechten bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sie sind vom Auftraggeber nicht an Dritte übertragbar.
3. Bei der Übertragung von Abdruckrechten an fotografischen Aufnahmen erstrecken sich diese im Zweifel nicht auf das Recht zur fotomechanischen Vervielfältigung durch den Auftraggeber. Sie beinhalten auch nicht das Recht zur nachträglichen Bildbearbeitung, wenn dadurch die Aussage des Bildes verändert wird. Das Bild darf auch nicht nachgestellt fotografiert oder abgezeichnet werden.
4. Der Auftragnehmer setzt voraus, dass dem Auftraggeber an sämtlichen ihm übergebenen Produkten, Kollektionen usw. die entsprechenden Verfügungsbefugnisse zustehen. Das Einverständnis der Abbildung aller zu fotografierender Personen wird vom Auftraggeber gegebenenfalls zugesichert. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Auftraggeber für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen und stellt gleichzeitig den Auftragnehmer von einer eventuellen Haftung gegenüber Dritten frei.
5. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen treten die Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Bildagenturen in Kraft.
6. Die Negative, Dias oder Bilddateien verbleiben stets im Eigentum des Auftragnehmers und müssen auch nicht vorübergehend herausgegeben werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§3 Haftung
1. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, so bleibt der Auftraggeber dennoch zur Zahlung eines Ausfall-Honorars von 50% des vertraglich vereinbarten Honorars zuzüglich der angefallenen Nebenkosten verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
2. Kommt der Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörung, defektes Aufnahmematerial/ -gerät), nicht zustande, wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen.
3. Hat der potentielle Auftraggeber den Auftragnehmer zu einer Produktionsbesprechung gebeten und hat der Auftragnehmer hierfür Vorleistungen erbringen müssen, so kann er seine nachgewiesenen Aufwendungen und eine angemessene Vergütung für seine Leistung auch dann verlangen, wenn kein Auftrag erteilt wird.
4. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftragnehmer nur innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Lieferung geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als auftragsgemäß und damit beanstandungsfrei angenommen. Wenn dem Auftragnehmer die freie Gestaltung des Auftrags überlassen wurde, sind Beanstandungen hinsichtlich der Gestaltung ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche werden in diesem Fall gesondert berechnet.
5. Für verspätete Lieferung übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Schlechtwetter oder Lieferantenverzug.
6. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit. Ansprüche gegen ihn sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Kommt es bei einem Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zu einer Fehlproduktion oder zum Totalausfall des Arbeitsergebnisses, z. B. durch:
a. defekte Kamera
b. Reisegepäckverlust
c. Unfall
so haftet der Auftragnehmer für den entstandenen Schaden höchstens bis zur Höhe seines vereinbarten Honorars für die betreffende Produktion. Für darüber hinausgehenden Schaden, z. B. Fotomodellkosten, Reisespesen etc. haftet er nicht.
7. Im Falle einer Wiederholung wird bei einwandfreier Erledigung des Vertrags das vereinbarte Honorar ohne Abzug fällig.
8. Für Folgeschäden, die durch verdeckte Mängel entstehen, die der Auftragnehmer nicht arglistig verschwiegen hat, haftet der Auftraggeber.
9. Der Auftraggeber trägt insbesondere für folgende Umstände das alleinige Risiko: Witterungslage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz von Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Agenturen oder Werbeträger u. ä.. Der Auftraggeber trägt auch das Risiko des rechtzeitigen Erscheinens von Fotomodellen, wobei ohne Bedeutung ist, ob der Auftraggeber diese im eigenen oder fremden Namen gebucht hat.
10. Der Auftraggeber haftet für die Auszahlung aller Kosten an Fotomodelle – auch dann, wenn diese in seinem Namen durch den Auftragnehmer gebucht wurden.
11. Die Aufbewahrung von Negativen, Dias oder digitalen Dateien ist nicht Bestandteil des Vertrags. Die Negative, Dias oder digitalen Dateien werden vom Auftragnehmer ohne Gewähr archiviert. Überlassene Vorlagen oder Gegenstände werden vom Auftragnehmer mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Diebstahl und Feuer versichert werden. Eine Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
12. Bei Verlust der Aufnahmen in Form von Negativen, Dias oder Dateien beschränkt sich die Ersatzpflicht darauf, gegebenenfalls neues Filmmaterial zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
13. Bei Repros, Vergrößerungen und Nachbestellungen lassen sich Farbabweichungen manchmal nicht vermeiden. Dies ist kein Fehler des Werks, eine Reklamation ist nicht berechtigt.
14. Bildsendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers
§4 Zahlung
1. Sämtliche Spesen werden vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Hierunter fallen insbesondere:
a. Material- und Materialverarbeitungskosten
b. Aufwand für Modelle, soweit der Auftragnehmer den Modellvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat, oder in Vorlage getreten ist
c. Reisekosten (Auch Übergepäck)
d. Auslagen für auswärtige Verpflegung, Unterkunft, Hotelkosten usw.
e. Leihgebühren für Requisiten, Aufwand für Versicherung und Beschaffung der Requisiten
f. Anschaffungspreis für nicht entleihbare Requisiten, die nach Auftragsende ins Eigentum des Auftraggebers übergehen
g. außerordentlicher Beleuchtungsaufwand
h. außerordentlicher Bauaufwand wie Material- und Handwerderkosten
i. notwendige Telekommunikationskosten
2. Sämtliche Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der vertraglich geschuldeten Vergütung sowie der vom Auftraggeber zu tragenden Nebenkosten unter Eigentumsvorbehalt. Das Copyright gilt grundsätzlich erst nach Bezahlung als übertragen.
3. Rechnungen sind ohne Skonto-Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
§5 Datenschutz
1. Der Auftraggeber willigt ein, dass alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten, vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert werden dürfen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Sollte der Auftraggeber eine Löschung seiner Daten wünschen, kann er dies nach Erfüllung des Auftrags schriftlich geltend machen. Der Auftragnehmer sichert in diesem Fall eine unverzügliche Löschung zu.
2. Wünscht der Auftraggeber, dass seine Daten über das Internet versendet werden, ist dem Auftraggeber bewusst, dass es keine hundertprozentige Datensicherheit gibt. Der Auftragnehmer sichert eine Versendung über eine gesicherte Verbindung zu. Sollten auf diesem Weg trotzdem Daten missbraucht werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von einer Haftung frei.
§6 Sonstiges
1. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin.